SCHULORDNUNG

Neufassung

Nach dem Beschluss der GLK vom 28. April 2026 und der Schulkonferenz vom 16. Juni 2026 tritt

die Schulordnung zum 01. Juli 2026 in Kraft.

I. Hausordnung

§ 1 Vor Schulbeginn werden die Klassenzimmer rechtzeitig von einer Lehrkraft aufgeschlossen.

§ 2 Zu Beginn einer Unterrichtsstunde setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf ihren

Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor, indem alle Materialien für die folgende

Unterrichtsstunde ausgepackt und ordentlich auf den Tisch gelegt werden. Die Wege zu

den Unterrichtsräumen und Sportstätten müssen direkt und ohne Umwege (z.B.: Bäcker,

Supermarkt, usw.) zurückgelegt werden.

§ 3 Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht anwesend ist, wird das

Sekretariat/die Schulleitung vom Klassensprecher oder der Klassensprecherin über das

Fehlen informiert.

§ 4 Während der Unterrichtszeit müssen sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulgelände

aufhalten. Außerhalb der Klassenzimmer darf kein Lärm erzeugt werden, damit der

Unterricht nicht gestört wird. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände ohne

Erlaubnis während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Pausen.

§ 5 Sobald ein Klassenzimmer oder ein Fachraum verlassen wird, sorgt die Lehrkraft mit dem

eingeteilten Ordnungsdienst für die Sauberkeit des Zimmers.

Falls der Raum an diesem Tag nicht mehr benutzt wird (siehe Raumplan), muss der

Boden gekehrt, die interaktive Tafel geputzt, zusammengeklappt und ausgeschaltet

werden. Alle Fenster müssen geschlossen und das Licht ausgeschaltet sein. Es muss

immer aufgestuhlt werden, außer freitags. Auch der Flur vor dem Klassenzimmer oder

dem Fachraum muss ordentlich hinterlassen werden.

Die Räume werden mit Beginn der Pausen, beim Verlassen des Klassenzimmers bzw.

am Ende des Schultages nach Benutzung von der Lehrkraft abgeschlossen.

§ 6 Das Eigentum der Schule ist von allen am Schulleben Beteiligten zu achten und zu

bewahren. Hierzu zählt auch das Schulgebäude. Wer mutwillig oder grob fahrlässig

Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, muss den Schaden beheben und

eventuell anfallende Kosten übernehmen.

§ 7 Für Schülerinnen und Schüler gilt ein Handyverbot. Das heißt, dass Handys, Smartwatches

und andere kommunikationselektronische Medien in der Schule (Schulhaus und Schulgelände)

immer ausgeschaltet und nicht sichtbar aufzubewahren sind. Schließfächer zur sicheren Aufbewahrung

können angemietet werden. Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen und Tonaufnahmen sind grundsätzlich untersagt.

Bei Zuwiderhandlung wird das Handy, die Smartwatch bzw. das kommunikationselektronische Medium abgenommen

und der Verstoß im Tagebuch dokumentiert. Das Gerät kann am Ende der 6. Stunde von den Erziehungsberechtigten

im Sekretariat abgeholt werden. Diese Regelung gilt ab dem 01. Juli 2026.

§ 8 Es besteht ein gesetzlich vorgegebenes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot, welches auf

dem ganzen Schulgelände eingehalten werden muss.

§ 9 Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jede Schülerin und jeder Schüler selbst.

II. Pausenordnung

§ 10 Zu Beginn der Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler mit der Lehrkraft das

Klassenzimmer oder den Fachraum. Diese Lehrkraft schließt dann auch den Raum ab. In

den letzten 5 Minuten der Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und

geordnet vor den Unterrichtsraum.

§ 11 In den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulhof auf.

Lediglich bei extrem schlechtem Wetter kann die Pause im Erdgeschoss und im ersten

Obergeschoss verbracht werden.

Das Aufsuchen der Toiletten sowie die Wege zum Wasserspender und in die

Schülerbibliothek sind erlaubt. Diese Örtlichkeiten müssen aber nach Benutzung auf

direktem Wege wieder verlassen werden.

§ 12 In der Mittagspause ist es gestattet, sich im Schulhof oder in den Fluren aufzuhalten.

Die Einhaltung der Schulordnung ist Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs- und

Bildungsarbeit. Bei Verstößen werden geeignete erzieherische Maßnahmen (§ 90 Schulgesetz)

getroffen.